Regeln auf dem Prüfstand

Stadt will einladendes Angebot auf der Lister Meile fördern

Außengastronomie oder das Anbieten von Sitzgelegenheiten vor Geschäften: Solche Aktivitäten regelt in Hannover die Sondernutzungssatzung.  Die Landeshauptstadt prüft bereits seit geraumer Zeit die Regeln und möchte sie anpassen. Ein Experimentierraum auf der Lister Meile soll Aufschluss darüber geben, ob Lockerungen möglich und sinnvoll sind. Ziel ist es, damit die neu eingerichtete Fußgänger*innen-Zone Lister Meile zu beleben.

Die Schilder kennzeichnen seit 2. September 2024 den neuen Bereich auf der Lister Meile.

"Der Stadtverwaltung ist daran gelegen, ein einladendes Angebot im öffentlichen Raum zu fördern und entsprechende Initiativen von Gewerbetreibenden zu unterstützen. Der aktuelle Handlungsspielraum, den unsere Satzung gewährt, ist allerdings sehr eng“, erklärt Wirtschafts- und Umweltdezernentin Anja Ritschel. Demnach will die Verwaltung Impulse aufgreifen, um Vorschläge für eine von der Ratspolitik ohnehin gewünschte Überarbeitung der Satzung zu entwickeln und in die Gremien  zu geben.

Umfeld soll attraktiver werden

Mit der bereits seit Anfang des Jahres geplanten Einrichtung eines Experimentierraums auf der Lister Meile im Abschnitt zwischen Weißekreuzplatz und Seumestraße will die Stadt zunächst Erfahrungen und Eindrücke sammeln. In einer mehrmonatigen Erprobungsphase soll der Experimentierraum den dort ansässigen Gewerbetreibenden mehr Freiheiten gewähren. So sollen etwa auch Betriebe, die nicht der Gastronomie angehören, Freisitze im Straßenraum anbieten können. Erlauben will die Stadt auch Werbeaktionen für Waren vor Geschäften oder andere Aktivitäten im Straßenraum, die geeignet erscheinen, die Attraktivität des Umfelds und den Zuspruch der  Kund*innen zu verbessern. 

Aufruf an Gewerbetreibende

Die Gewerbetreibenden sind aufgefordert, entsprechende Initiativen bei der Stadt zu beantragen. Die Verwaltung muss die einzelnen Vorhaben jeweils prüfen und genehmigen, da „übergeordnete“ Rechtsvorschriften wie etwa das Bauordnungsrecht oder das Gewerberecht zu beachten sind.

Pläne in der Abstimmung

Aktuell befinden sich die Planungen für den Experimentierraum in der finalen Abstimmung. Die Stadt informiert die Gewerbetreibenden zeitnah über die Möglichkeiten.