Gesellschaftliche Teilhabe

Unterbringung

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Hier erhalten Sie Informationen über die Unterbringung von Menschen ohne Obdach und geflüchteten Menschen in der Landeshauptstadt Hannover. Geflüchtete Menschen werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz untergebracht. Die Unterbringung von Menschen ohne Obdach dient ihrem Schutz im Sinne der Gefahrenabwehr nach §11 NPOG.  Die Unterbringung erfolgt auf Grundlage der Unterbringungssatzung, welche auf der unten stehenden Seite abrufbar ist. Die Unterbringung in Unterkünften soll als Übergangslösung dienen und eine Vermittlung in eigenen Mietwohnraum ermöglichen.

 

 

Unterbringungsstrategie

 

Sachgebiete 56.21 | 56.22 | 56.23

Allgemeine Informationen zur Unterbringung

 

Satzung

 

Sachgebiete 56.21 | 56.22 | 56.23

Unterbringungssatzung

Rechtsgrundlagen der Unterbringung obdachloser und geflüchteter Menschen

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