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Unterbringung obdachloser Menschen

Prüfung Obdachlosigkeit | benötigte Dokumente

Schlafplatz eines Obdachlosen auf der Straße

Ziel der Unterbringung von obdachlosen Menschen in unseren Obdachlosenunterkünften ist die Gefahrenabwehr. Die Unterkünfte sollen als Übergangslösung dienen und eine Vermittlung in eigenen Mietwohnraum ermöglichen. Hierbei unterstützt die in den Unterkünften eingesetzte Sozialarbeit.

Wer im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover obdachlos wird oder alternativ den gewöhnlichen Aufenthalt oder Lebensmittelpunkt im Stadtgebiet nachweist und keine eigenen Mittel zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, kann in eine Obdachlosenunterkunft zugewiesen werden.

Zur Überprüfung, ob eine Obdachlosigkeit vorliegt, werden gewisse Unterlagen benötigt.

Die Landeshauptstadt Hannover ist ausschließlich für die Unterbringung der wohnungslosen Menschen im Stadtgebiet zuständig. Dies bedeutet, dass nur Personen untergebracht werden können, welche ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet Hannover haben. Dies kann unter anderem durch die letzte Meldeadresse oder einen aktuellen Arbeitsvertrag nachgewiesen werden. Es werden nur Personen untergebracht, welche keinen anderen Schlafplatz haben. Dementsprechend wird ein Nachweis benötigt, dass eine Obdachlosigkeit vorliegt oder unmittelbar bevorsteht. Dieser kann durch die Kündigung des Vermieters oder Räumungsbescheid erbracht werden. Ebenfalls kann ein Entlassungsschreiben aus der JVA oder aus einer medizinischen Einrichtung als Nachweis dienen. Die Prüfung eines Anspruchs kann im Einzelfall durch Ermessensausübung erfolgen.

Für die Nutzung der Unterkünfte wird eine Gebühr erhoben, welche sich tagesaktuell berechnet. Die Unterkunftsgebühren können ggf. vom Jobcenter übernommen werden. Daher ist zur Vorsprache ein entsprechender Bescheid des zuständigen Amtes mitzubringen, sofern dieser vorhanden ist.

Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften ist vor allem für Personen vorgesehen, die sich nicht selbstständig helfen können. Daher werden Kontoauszüge der letzten drei Monate benötigt, um zu schauen ob es den Personen zumutbar ist, sich selbstständig um einen Schlafplatz zu bemühen.

Ebenfalls ist ein gültiges Ausweisdokument, sowie falls vorhanden ein Arbeitsvertrag mitzubringen.

Bei Vorlage der geforderten Unterlagen können die Sachbearbeiter*innen bei einer persönlichen Vorsprache zu unseren Öffnungszeiten eine mögliche Unterbringung prüfen. Falls nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen kann es dennoch in Einzelfallentscheidungen zu einer Unterbringung durch unsere Sachbearbeiter*innen kommen.

Zu unseren Öffnungszeiten gelangen Sie hier: (Link zu Öffnungszeiten)

Benötigte Unterlagen im Überblick:

  • Kündigung der letzten Wohnung durch Vermieter oder Räumungsbescheid
  • Leistungsbescheid vom Sozialamt oder Jobcenter
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Wenn vorhanden: Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Wenn vorhanden: Rentenbescheid
  • Gültiges Ausweisdokument