Sachgebiete 56.21 | 56.22 | 56.23

Unterbringung geflüchteter Menschen

Von der Landesaufnahmebehörde in städtische Unterkünfte

  

Die Unterbringung Geflüchteter in einer der Unterkunftsarten richtet sich nach der Situation der einzelnen Person und der freien Kapazitäten. Die Geflüchteten werden in der Regel von der Landesaufnahmebehörde verteilt. Wird eine geflüchtete Person der Landeshauptstadt Hannover zugeordnet, kommt diese mit der Zuweisung der Landesaufnahmebehörde in die Leinstraße 14. Dort prüfen die Sachbearbeiter*innen dann eine geeignete Unterbringung und stellen die Zuweisung in eine konkrete Unterkunft aus.

Auch bei geflüchteten Personen wird die Zuständigkeit und der Bedarf geprüft.

Daher sind zur Vorsprache folgende Unterlagen mitzubringen:

  • LAB-Zuweisung
  • Gültiges Ausweispapier (z.B. Ausländerbehördliche Bescheinigung)

Falls eine Person sich bereits länger in Hannover aufhält und nicht direkt von der LAB an uns verwiesen wurde, sind die Unterlagen mitzubringen:

  • Kündigung der letzten Wohnung durch Vermieter oder Räumungsbescheid
  • Leistungsbescheid vom Sozialamt oder Jobcenter
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Wenn vorhanden: Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Wenn vorhanden: Rentenbescheid
  • Gültiges Ausweisdokument

Nach Zuweisung durch die Landesaufnahmebehörden werden die Geflüchteten in der Regel zunächst in Notunterkünften oder Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Dort werden sie eng von den Sozialarbeiter*innen beraten und betreut. Hier stehen die Themen Integration und Selbständigkeit im Vordergrund. Die Geflüchteten erhalten Unterstützung und Beratung beim Ankommen in Hannover, dem Kennenlernen des Lebens in Deutschland und der Organisation des alltäglichen Lebens und werden durch Betreuungsangebote in der Unterkunft, Kooperationen mit Vereinen, Ehrenamtlichen und anderen Akteuren des Stadtteils sowie durch Nachbarschaftsarbeit in den Stadtbezirk integriert.

Für selbständige Personen mit geringem Betreuungsbedarf besteht die Möglichkeit, in einem Wohnprojekt untergebracht zu werden. Dort findet die Betreuung durch Sozialarbeiter*innen nur noch in einem geringfügigen Maß statt.

Stehen die Menschen sicher auf eigenen Beinen, besteht die Möglichkeit zur Unterbringung in einer dezentralen Wohnung.