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Allgemeine Informationen zur Unterbringung

Der städtische Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe. 

Ziel der Unterbringung von obdachlosen Menschen in den Obdachlosenunterkünften der Landeshauptstadt Hannover ist die Gefahrenabwehr. Die Unterkünfte sollen als Übergangslösung dienen und eine Vermittlung in eigenen Mietwohnraum ermöglichen. Hierbei unterstützt die in den Unterkünften eingesetzte Sozialarbeit.

Geflüchtete, die die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen, werden in unseren Flüchtlingsunterkünften untergebracht und durch die Sozialarbeit bei der Integration und den Übergang in ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum begleitet.

Wer in der Landeshauptstadt Hannover keinen Schlafplatz hat oder von der Landesaufnahmebehörde nach Hannover zugewiesen wurde und nicht privat unterkommt, muss persönlich zu den Öffnungszeiten in die Leinstraße 14, 30159 Hannover kommen, damit eine Unterkunft vermittelt werden kann. Es handelt sich nicht um eine aufsuchende Hilfe. Dies bedeutet, dass Personen, welche keine Unterkunft haben, eigenständig in die Leinstraße 14 kommen müssen. Die rund 60 Mitarbeiter*innen helfen Ihnen dann weiter und versuchen, bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Unterkunft bereitzustellen.

Die Landeshauptstadt Hannover verfügt aktuell über 86 Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte. Die Anzahl der Unterkünfte wird laufend an den aktuellen Bedarf angepasst. Derzeit sind ca. 3.600 geflüchtete Personen und ca. 2.600 obdachlose Personen von der Landeshauptstadt Hannover untergebracht.

Da eine Obdachlosigkeit ungeplant eintreten kann, verfügt die Landeshauptstadt Hannover über sogenannte Notfallschlafstellen. Diese bieten die Möglichkeit, unabhängig von einer Zuweisung durch die Landeshauptstadt Hannover einen Schlafplatz bereitzustellen. Die Notfallschlafstellen sind ab 18 Uhr nutzbar und bieten bis zur Vorsprache in der Leinstraße 14 eine Übernachtungsmöglichkeit für akut obdachlose Personen.
Ebenfalls gibt es einen Bereitschaftsdienst, der 365 Tage im Jahr über die Rufbereitschaft der Feuerwehr erreichbar ist.

Grundlage für das Wohnen und Leben in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen ist die Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover.

Gemäß unserer Satzung wird für die Unterbringung eine Benutzungsgebühr erhoben. Diese wird Tag genau berechnet. Die Gebühr kann durch Antragstellung beim Sozialamt oder Jobcenter bei entsprechenden Voraussetzungen von diesen übernommen werden.