Aufgabe der Schiedsperson ist es, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines vollstreckbaren Vergleichs einvernehmlich zu beenden. Schlichtungsverfahren kommen insbesondere in Betracht bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadensersatzforderungen, Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung. Teilweise ist die erfolglose Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Voraussetzung für die Erhebung einer Privatklage vor dem Strafgericht oder einer zivilrechtlichen Klage vor dem Amtsgericht.
Kontakt für Interessierte
Für das Ehrenamt unter der Aufsicht der Amtsgerichtspräsidentin wird die Schiedsfrau oder der Schiedsmann vom Stadtbezirksrat für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt. Es wird eine Kostenpauschale gezahlt.
Wer sich ein solches Amt zutraut, über das Geschick verfügt, alltägliche Konflikte im Verhandlungsweg zu lösen, die Anforderungen hinsichtlich Mindestalter und Wohnort erfüllt und einen Internetzugang hat, kann sich bis zum 2. Mai 2025 per E-Mail an 30.2.swsv@hannover-stadt.de oder über folgende postalische Adresse bewerben:
Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Recht, Osterstraße 44-46, 30159 Hannover.
Voraussetzungen für die Bewerbung
Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson sich neutral verhalten und die Interessen aller Betroffenen beachten. Einfühlungsvermögen und eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sind weitere wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit.
Darüber hinaus sollte die Schiedsperson über die Fähigkeit verfügen, ein Schiedsamt zu organisieren. Der Ablauf einer Schlichtung vor dem Schiedsamt zeichnet sich durch ein formalisiertes Verfahren aus, zum Beispiel sind über die Verhandlung und deren Ergebnis Protokolle zu erstellen und eingenommene Gebühren und Ausgaben in einem Kassenbuch abzurechnen. Die erforderlichen Kenntnisse werden in Schulungen und Fortbildungen vermittelt.
Regelmäßiger Austausch mit anderen Schiedspersonen
Unter den 13 hannoverschen Schiedspersonen besteht ein regelmäßiger Austausch. An dem Amt Interessierte können bei erfahrenen Schiedspersonen hospitieren und sich näher informieren. Im Stadtbezirk Ricklingen gab es in den vergangenen Jahren durchschnittlich sieben offizielle Verhandlungen jährlich.